AGB

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

comcheck ist lediglich eine Markenbezeichnung des rechtlichen Anbieters. Der rechtlicher Anbieter ist der freiberuflich tätige Unternehmensberater Dipl.-Kfm. Christian Hogertz.

Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Anbieter der Marke comcheck gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden durch Herstellen eines Geschäftskontaktes bzw. Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Nachfolgende AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Aus Gründen der Vereinfachung wird nachfolgend lediglich die Markenbezeichnung comcheck verwendet.

§ 2 Leistungen von comcheck

1. comcheck nimmt Auftraggebermandate für eine aktive Gestaltung der Aktivitäten im Bereich Qualitätsmanagement im Kundenkontakt an. Neben Beratungsdienstleistungen werden vor allem zur Analyse der gegenwärtigen Ist-Situation und zur langfristigen Einrichtung eines Frühwarnsystems kundenindividualisierte MysteryChecks in allen Kundenkontaktkanälen und regional übergreifend durchgeführt. Ferner bietet comcheck weitere Studien an, um für den Auftraggeber die gewünschten Informationen für seine Kundenkontaktstrategie zu ermitteln. In diesem Zusammenhang bietet comcheck vor allem Mitbewerber-, Kunden-, Handels-, Mitarbeiter- oder Zielgruppenbefragungen sowie erzielte Marktanalysen und -beobachtungen an. Die ermittelten Ergebnisse werden dabei in vereinbarter elektronischer Form dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. comcheck bietet ferner die Planung strategischer und die Organisation operativer Maßnahmen an.

2. Für die Durchführung der verschiedenen Projekte bedient sich comcheck u.a. deutschland- und weltweit freier Mitarbeiter sowie Kooperationspartner.

3. comcheck versichert die zuverlässige und termingerechte Ausführung von Aufträgen unter besonderer Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auftragsinterna werden nur dem Auftraggeber und comcheck bzw. deren mit dem Auftrag befassten Mitarbeitern zugänglich gemacht.

4. Der Auftraggeber erklärt, mit dem erteilten Auftrag nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen, insbesondere datenschutz- und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten. comcheck versteht sich bei der Durchführung als Auftragsdatenverarbeiter i.s.d Bundesdatenschutzgesetzes. Etwaige Melde- und Informationspflichten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegen dem Auftraggeber.

§ 3 Auftragserteilung

1. Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft; zur Auftragserteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, erfolgt jedoch regelmäßig schriftlich.

2. Angebote von comcheck werden kostenlos und unverbindlich erstellt und sind grundsätzlich freibleibend, soweit nicht anders explizit deklariert.

3. Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit MysteryCheck-Aktionen im Sinne des Geschäftsbereichs Consulting sind kostenpflichtig und müssen explizit vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Personaltrainer/Coaches, Motivationstrainer, Verkaufs- und Schulungstrainings für Mitarbeiter.

§ 4 Zahlungs- und Lieferbedingungen

1. comcheck verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Hierzu gehören beispielsweise höhere Gewalt, Krieg oder Ausnahmezustände, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, sowie Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. comcheck ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. comcheck behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen comcheck ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Die von comcheck erstellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der z.Z. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb 10 Tagen nach Erstellungsdatum fällig.

§5 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

Für Geschäftsbeziehungen, die anhand des Rechts, welches vor dem Schuldrechtsmodernisierungs-Gesetz galt, beurteilt werden, gilt nachfolgend Absatz 1:

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber comcheck wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Geschäftsbeziehungen, die anhand des Rechts, dass seit dem Schuldrechtsmodernisierungs-Gesetz gilt, beurteilt werden, gilt nachfolgend Absatz 2:

2. Haftungsausschluss

a. comcheck haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen. Dessen ungeachtet haftet comcheck für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen.

b. comcheck haftet nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Mit Ausnahme dieser Fälle ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von comcheck, ihrer gesetzlichen Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. In Fällen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von comcheck auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, soweit comcheck oder ihren gesetzlichen Vertretern, Organen oder Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt.

c. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Fälle von Funktionsstörungen der Übertragungswege, höhere Gewalt, Verfügbarkeit und für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von comcheck liegen.

d. Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von comcheck auf einen Höchstbetrag von 1.500,- Euro begrenzt.

e. Auf den Transport von Daten über fremde Netze hat comcheck keinen Einfluss. comcheck übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass verschickte Informationen oder Daten den Empfänger richtig erreichen, soweit bei der Übermittlung außerhalb des Einflussbereichs von comcheck ein Fehler auftritt.

 

§6 Gerichtsstand

1. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter der Marke comcheck und seinen Auftraggebern gilt der Gerichtsstand Köln als vereinbart.

2. Für alle vertraglichen oder vertragsähnlichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

comcheck

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